015 Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Digitales, Umwelt, Wissenschaft
Haftungsfragen
Die Diskussion um den Abbau bürokratischer Fesseln ist längst über den Ansatz einer vereinfachten Verwaltung hinausgewachsen. Aktuell werden unter anderem auch das Aufheben, Aussetzen oder Abschwächen systemrelevanter Regelungen auf EU- und nationaler Ebene diskutiert. Aus der Sicht der Unternehmen aus gutem Grund: Immerhin kosten lange Verfahren, marktrelevante Einschränkungen und enge Innovationskorridore Geld. Ein nicht minder guter Grund, in dieser Causa trotz aller Begehrlichkeiten Vorsicht walten zu lassen, ist der Umgang mit der Verantwortung und der Haftung für die negativen Folgen überschießender Deregulierung.
Geht man davon aus, dass Gesetze, Regelungen und Verfahren deshalb geschaffen werden, um von Unternehmen, Betroffenen, Verbraucher*innen etc. Schaden abzuwenden, ist auch davon auszugehen, dass bei einer Abschaffung von Regulatorien Schäden entstehen werden. Politisch werden diese negativen Effekte zunehmend gegen ein (unterstelltes) Interesse der „Wirtschaft“ bzw. der „Allgemeinheit“ aufgewogen1). Und es gibt erste Versuche, Betroffene selbst für negative Folgen der Deregulierung haften zu lassen. Würde hingegen die Haftung und Wiedergutmachung von Schäden bei den Verursacher*innen verbleiben, wäre die Deregulierung der Märkte und Systeme ein Nullsummenspiel – etwa für öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen. Und zwar mit im Vergleich zu heute zeitlich versetzten monetären und organisatorischen Aufwänden.
- Wie wird die Politik künftig den Schutz der Allgemeinheit bzw. von Einzelpersonen aufrechterhalten, wenn die bisherigen Mechanismen außer Kraft gesetzt werden?
- Werden künftig Konzerne präventiv in ein mögliches Schadensmanagement eingebunden – zum Beispiel durch das Hinterlegen von Haftungskapital zur raschen, unbürokratischen Wiedergutmachung angerichteter Schäden?
- Wie weit wird der Staat die Haftung dafür übernehmen, wenn er seiner Aufgabe nicht nachkommt, Bürger*innen und Unternehmen ausreichend zu schützen?
- Gilt Deregulierung für alle Teilnehmer*innen eines Marktsegments – z. B. im Energiesektor für Windkraft- oder Photovoltaik-Projekte ebenso wie für Wasserkraft oder fossile Kraftwerke?
- Kein Staat kann 100 % Rechtssicherheit für Unternehmen garantieren: Wird daher künftig die Klage von Betrieben, die Schäden verursachen, zum Geschäftsmodell?
Linktipp
unbehagen.at | Stand: 04.02.2026 | Klima-scheinheilg »
tagesschau.de | Stand: 11.2.2026 | Merz will weniger Regeln für Europas Wirtschaft »
… und jede Menge Seiten, die von einem rechtfreien Raum für unternehmerische Aktivitäten träumen.
Abspann
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden deregulierte Systeme – wie jene des Umwelt- und Klimaschutzes, des Datenschutzes oder der Persönlichkeitsrechte – enorme Kosten nach sich ziehen: Kosten, die letztendlich einzelne Betroffene präventiv oder final zu tragen haben, sollten nicht die Verursacher*innen oder der deregulierende Staat dafür haftbar gemacht werden. Es schadet daher nicht, diese Diskussion neben ihrer Bedeutung für traditionelle Märkte unter anderem auch in folgenden Themenbereichen zu führen:
- Social-Media-Plattformen für die Folgen der Radikalisierung von Jugendlichen, politischen Randgruppen oder labilen Persönlichkeiten.
- Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, wenn Patient*innen durch aufgeweichtes Recht Schaden erleiden.
- Digitalkonzerne, die sich ihrer Verantwortung im Kampf gegen Cyberkriminalität, Betriebsspionage und Wettbewerbsmanipulation nicht in ausreichendem Maße widmen.
- Autonomes Fahren und die Haftpflicht für Fehlleistungen Künstlicher Intelligenz.
- Klimawandel-Folgeschäden als Konsequenz von Versäumnissen in der Klimapolitik.
- Gefahr für die Versorgungssicherheit der Allgemeinheit durch die unregulierte Entnahme natürlicher Ressourcen (z. B. Wasser) oder die wirtschaftliche Nutzung von Genomen.
- PFAS, Feinstaub, Lärm, Pestizide u. v. m. als gesundheitliche Belastung.
- Etc.